Die Vereinigten Staaten von Amerika und Ihre Majestät, die Königinregentin von Spanien, im Namen ihres August-Sohnes Don Alfonso XIII., in dem Wunsch, den zwischen den beiden Ländern bestehenden Kriegszustand zu beenden, wurden zu diesem Zweck zu Bevollmächtigten ernannt:
Präsident der Vereinigten Staaten, William R. Day, Cushman K. Davis, William P.,p>Don Eugenio Montero Rios, Präsident des Senats, Don Buenaventura de Abarzuza, Senator des Königreichs und Ex-Minister der Krone; Don Jose de Garnica, Abgeordneter der Cortes und assoziierter Richter des Obersten Gerichtshofs; Don Wenceslao Ramirez de Villa-Urrutia, außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter des Ministers in Brüssel, und Don Rafael Cerero, General der Division;
, die sich in Paris versammelt und ihre vollen Befugnisse ausgetauscht haben, von denen festgestellt wurde, dass in angemessener und ordnungsgemäßer Form haben wir uns nach Erörterung der vor ihnen liegenden Fragen auf folgende Artikel geeinigt:
Artikel I.,
Spanien verzichtet auf alle Ansprüche der Souveränität über Titel und auf Kuba.Und da die Insel nach ihrer Evakuierung durch Spanien von den Vereinigten Staaten besetzt werden soll, werden die Vereinigten Staaten, solange diese Besetzung andauert, die Verpflichtungen übernehmen und erfüllen, die sich aus der Tatsache ihrer Besetzung ergeben können, zum Schutz von Leben und Eigentum.
Artikel II.
Spanien tritt die Vereinigten Staaten die Insel Porto Rico und den anderen Inseln nun unter spanischer Souveränität in den Westindischen Inseln, und der Insel Guam in den Marianen-Inseln oder Ladrones.,
Artikel III.,reenwich zur Parallele des Breitengrades sieben Grad und vierzig Minuten (7 40′) nach Norden, von dort entlang der Parallele des Breitengrades von sieben Grad und vierzig Minuten (7 40′) nach Norden zu seiner Kreuzung mit dem einhundertsechszehnten (116.) Grad Meridian der Länge östlich von Greenwich, von dort durch eine direkte Linie zum Schnittpunkt des zehnten (10.) Grad parallel des nördlichen Breitengrades mit dem einhundertundachtzehnten (118.) Grad Meridian der Länge östlich von Greenwich, und von dort entlang der einhundertundachtzehnten (118.) Grad Meridian der Länge östlich von Greenwich, Greenwich bis zum Anfang.,Die Vereinigten Staaten werden Spanien innerhalb von drei Monaten nach dem Austausch der Ratifikationen des vorliegenden Vertrags einen Betrag von zwanzig Millionen Dollar (20.000.000 US-Dollar) zahlen.
Artikel IV.
Die Vereinigten Staaten werden für die Dauer von zehn Jahren ab dem Datum des Austausches der Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrags, zugeben Spanische Schiffe und waren zu den Häfen von der Philippinischen Inseln zu gleichen Bedingungen wie Schiffe und waren, die von den Vereinigten Staaten.
Artikel V.,
Die Vereinigten Staaten, nach der Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrags, zu senden zurück nach Spanien auf eigene Kosten, die spanischen Soldaten übernommen, die als Kriegsgefangene auf die Erfassung von Manila durch die amerikanischen Streitkräfte. Die Waffen der betreffenden Soldaten sollen ihnen zurückgegeben werden.,
Spanien wird nach dem Austausch der Ratifikationen dieses Vertrags die Philippinen sowie die Insel Guam zu ähnlichen Bedingungen evakuieren wie von den Kommissaren vereinbart, die die Evakuierung von Porto Rico und anderen Inseln in Westindien gemäß dem Protokoll vom 12.August 1898 veranlassen sollen, das bis zur vollständigen Erfüllung seiner Bestimmungen in Kraft bleiben soll.
Die Zeit, in der die Evakuierung der philippinischen Inseln und Guams abgeschlossen sein wird, wird von den beiden Regierungen festgelegt., Farbständer, nicht gefangene Kriegsschiffe, Kleinwaffen, Kanonen aller Kaliber mit ihren Wagen und Zubehörteilen, Pulver, Munition, Vieh sowie Materialien und Vorräte aller Art, die den spanischen Land-und Seestreitkräften auf den Philippinen und in Guam gehören, bleiben Eigentum Spaniens., Schwere Kampfmittel, ausgenommen Feldartillerie, in den Befestigungen und Küstenverteidigungen, verbleiben für die Dauer von sechs Monaten in ihren Stellungen, die aus dem Austausch von Ratifikationen des Vertrags zu rechnen sind; und die Vereinigten Staaten können in der Zwischenzeit solches Material von Spanien kaufen, wenn eine zufriedenstellende Vereinbarung zwischen den beiden Regierungen zu diesem Thema getroffen wird.
Artikel VI.,
Spanien wird nach der Unterzeichnung des gegenwärtigen Vertrags, die Freilassung aller Kriegsgefangenen, und alle Personen, die festgenommen oder inhaftiert werden, die für politische Straftaten, die im Zusammenhang mit den Unruhen in Kuba und auf den Philippinen und in den Krieg mit den Vereinigten Staaten.
Auf Gegenseitigkeit werden die Vereinigten Staaten alle Personen freilassen, die von den amerikanischen Streitkräften zu Kriegsgefangenen gemacht wurden, und sich verpflichten, die Freilassung aller spanischen Gefangenen in den Händen der Aufständischen in Kuba und auf den Philippinen zu erhalten.,
Die Regierung der Vereinigten Staaten wird auf eigene Kosten nach Spanien zurückkehren und die Regierung Spaniens wird auf eigene Kosten nach den Vereinigten Staaten, Kuba, Porto Rico und den Philippinen zurückkehren, je nach Situation ihrer jeweiligen Häuser, freigelassene oder von ihnen freigelassene Gefangene gemäß diesem Artikel.
Artikel VII.,
Die Vereinigten Staaten und Spanien verzichten gegenseitig auf alle Ansprüche für Entschädigung, nationalen und individuellen, von der jede Art, entweder für die Regierung oder seiner Bürger oder Untertanen, gegen die andere Regierung, die entstanden sein könnten, seit dem Beginn der spät Aufstand in Kuba und vor dem Austausch der Ratifikationen des gegenwärtigen Vertrags, einschließlich aller Ansprüche auf Entschädigung für die Kosten des Krieges.
Die Vereinigten Staaten werden die in diesem Artikel überlassenen Ansprüche ihrer Bürger gegen Spanien entscheiden und beilegen.
Artikel VIII.,
In übereinstimmung mit den Bestimmungen der Artikel I, II und III dieses Vertrags Spanien verzichtet auf in Kuba, und tritt in Porto Rico und den anderen Inseln in den Westindischen Inseln, auf der Insel Guam und in den Philippinischen Archipel, alle Gebäude, Kais, Kasernen, forts, Strukturen, öffentlichen Autobahnen und andere Immobilien, die in übereinstimmung mit dem Gesetz, dem öffentlichen Bereich angehören, und als solche gehören der Krone von Spanien.,
Und es wird hiermit erklärt, dass der Verzicht oder die Abtretung, auf die sich der vorstehende Absatz bezieht, in keiner Hinsicht das Eigentum oder die Rechte beeinträchtigen kann, die gesetzlich dem friedlichen Besitz von Eigentum aller Art, von Provinzen, Gemeinden, öffentlichen oder privaten Einrichtungen, kirchlichen oder bürgerlichen Einrichtungen oder anderen Vereinigungen angehören, die rechtsfähig sind, Eigentum in den oben genannten Gebieten zu erwerben und zu besitzen, auf die verzichtet oder abgetreten wurde, oder von Privatpersonen, welcher Nationalität auch immer diese Personen sein mögen.,
Die vorgenannte Abtretung oder Abtretung umfasst gegebenenfalls alle Dokumente, die sich ausschließlich auf die abgegebene oder abgetretene Souveränität beziehen, die möglicherweise in den Archiven der Halbinsel vorhanden ist. Bezieht sich ein Dokument in solchen Archiven nur teilweise auf diese Souveränität, so wird eine Kopie dieses Teils vorgelegt, wenn es angefordert wird. Ähnliche Regeln werden zugunsten Spaniens in Bezug auf Dokumente in den Archiven der oben genannten Inseln gegenseitig eingehalten.,
In der oben genannten Abtretung oder Abtretung, wie der Fall sein kann, sind auch solche Rechte enthalten, wie die Krone von Spanien und seine Behörden in Bezug auf die offiziellen Archive und Aufzeichnungen besitzen, Exekutive sowie gerichtliche, auf den Inseln oben genannten, die sich auf diese Inseln oder die Rechte und das Eigentum ihrer Bewohner beziehen., Diese Archive und Aufzeichnungen werden sorgfältig aufbewahrt, und Privatpersonen haben ohne Unterschied das Recht, nach dem Gesetz beglaubigte Kopien der Verträge, Testamente und anderen Urkunden zu verlangen, die Teil notorieller Protokolle oder Akten sind oder in den Exekutiv-oder Justizarchiven enthalten sein können, sei es in Spanien oder auf den vorgenannten Inseln.
Artikel IX.,
Spanische Untertanen, die Eingeborenen der Halbinsel, die Ihren Wohnsitz in dem Gebiet haben, über die Spanien durch die vorliegende Vertrag tritt oder tritt Ihre Souveränität, bleiben können in einem solchen Gebiet oder entfernen können daraus, behalten in jedem Fall alle Ihre Rechte, einschließlich des rechts, Sie zu verkaufen oder entsorgen Sie solche Eigenschaft oder von seiner erlösen; und Sie sollen auch das Recht haben, zu tragen auf Ihre Industrie, den Handel und die freien Berufe, unterliegen in Bezug auf solche Gesetze, wie für die anderen Ausländer., Verbleiben sie in dem Hoheitsgebiet, so können sie ihre Treue zur spanischen Krone bewahren, indem sie vor einem Gericht innerhalb eines Jahres nach dem Tag des Ratifikationsaustauschs dieses Vertrags eine Erklärung über ihre Entscheidung zur Wahrung dieser Treue abgeben; in Verzug dieser Erklärung wird davon ausgegangen, dass sie darauf verzichtet und die Staatsangehörigkeit des Gebiets angenommen haben, in dem sie wohnen dürfen.
Die Bürgerrechte und der politische Status der Ureinwohner der Territorien, die hiermit an die Vereinigten Staaten abgetreten werden, werden vom Kongress bestimmt.,
Artikel X.
Die Bewohner der Gebiete, über die Spanien seine Souveränität abgibt oder abgibt, sind bei der freien Ausübung ihrer Religion zu sichern.
Artikel XI.,
Die Spanier mit Wohnsitz in den Gebieten, über die Spanien in diesem Vertrag Abtritt oder verzichtet auf Ihre Souveränität unterliegen in Angelegenheiten der Zivil-als auch strafrechtliche, um die Zuständigkeit der Gerichte in dem Land in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, nach den gewöhnlichen Gesetzen der gleichen, und Sie haben das Recht, sich vor solchen Gerichten, und den gleichen Kurs zu verfolgen als die Bürger das Land, in dem die Gerichte gehören.
Artikel XII.,
Gerichtsverfahren, die zum Zeitpunkt des Ratifikationsaustauschs dieses Vertrags in den Gebieten anhängig sind, über die Spanien seine Souveränität abgibt oder abgibt, werden nach folgenden Regeln festgelegt:
1. Urteile, die vor dem genannten Zeitpunkt in Zivilklagen zwischen Privatpersonen oder in Strafsachen ergangen sind und für die nach spanischem Recht kein Rückgriff oder Überprüfungsrecht besteht, gelten als rechtskräftig und werden von der zuständigen Behörde in dem Gebiet, in dem solche Urteile vollstreckt werden sollten, in angemessener Form vollstreckt.,
2. Zivilklagen zwischen Privatpersonen, die zu dem genannten Zeitpunkt unbestimmt sein können, werden vor dem Gericht, bei dem sie anhängig sind, oder vor dem Gericht, das dafür ersetzt werden kann, verfolgt.
3., Strafverfahren, die zu dem vor dem Obersten Gerichtshof Spaniens genannten Zeitpunkt gegen Bürger des Hoheitsgebiets anhängig sind, das nach diesem Vertrag nicht mehr spanisch ist, bleiben bis zu einem rechtskräftigen Urteil unter seiner Gerichtsbarkeit; Nachdem ein solches Urteil ergangen ist, wird die Vollstreckung jedoch bei der zuständigen Behörde des Ortes begangen, an dem der Fall aufgetreten ist.
Artikel XIII.,
Der Rechte, des Eigentums gesichert durch Urheberrechte und Patente erworben, die von den Spaniern auf der Insel Kuba und Porto Rico, den Philippinen und anderen abgetretene Gebiete an der Zeit, von dem Austausch der Ratifikationen dieses Vertrags weiterhin respektiert werden. Spanische wissenschaftliche, literarische und künstlerische Werke, die in den betreffenden Gebieten nicht der öffentlichen Ordnung unterworfen sind, werden für einen Zeitraum von zehn Jahren, der ab dem Datum des Austausches der Ratifikationen dieses Vertrags zu rechnen ist, weiterhin zollfrei in diese Gebiete aufgenommen.
Artikel XIV.,
Spanien haben die Kraft, um den Konsularbeamten in den Häfen und den Orten der Territorien, die Souveränität über die wurden entweder aufgegeben oder abgetreten werden durch den vorliegenden Vertrag.
Artikel XV.
Die Regierung jedes Landes gewährt den Handelsschiffen des anderen Landes für die Dauer von zehn Jahren die gleiche Behandlung in Bezug auf alle Hafengebühren, einschließlich Eingangs-und Abfertigungsgebühren, leichte Gebühren und Tonnagezölle, wie sie ihren eigenen Handelsschiffen entsprechen, die nicht im Küstenverkehr tätig sind.
Artikel XVI.,
Es wird davon ausgegangen, dass alle Verpflichtungen, die in diesem Vertrag von den Vereinigten Staaten mit Bezug auf Kuba sind begrenzt auf die Zeit seiner Belegung davon; aber es wird nach Beendigung einer solchen Belegung, beraten jede Regierung auf der Insel zu übernehmen die gleichen Pflichten.
Artikel XVII.,
Der vorliegende Vertrag Bedarf der Ratifizierung durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten, durch und mit dem Rat und der Zustimmung des Senats davon, und von Ihrer Majestät der Königin-Regentin von Spanien; und die Ratifikationsurkunden werden ausgetauscht in Washington innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum dieses Dokuments, oder früher, wenn möglich.
Im Glauben daran haben wir, die jeweiligen Bevollmächtigten, diesen Vertrag unterzeichnet und unsere Siegel angebracht.
Getan in zweifacher Ausfertigung in Paris, am zehnten Dezembertag, im Jahr unseres Herrn eintausendachthundertachtundneunzig.