A.,med nach Kenntnis einer solchen Haft (in diesem Fall wird der so verurteilten Partei keine Begnadigung gewährt, um ihre ehelichen Rechte wiederherzustellen);
(4), (5)
(6) Wenn sich eine Partei der Grausamkeit schuldig gemacht hat, eine angemessene Besorgnis über Körperverletzungen hervorgerufen hat oder die andere vorsätzlich verlassen oder verlassen hat, kann eine solche Scheidung der unschuldigen Partei nach einem Zeitraum von einem Jahr ab dem Datum einer solchen Handlung verordnet werden; oder
(7), (8)
(9) (a) Auf Antrag einer Partei, wenn und wann sie getrennt und getrennt ohne Zusammenleben und ohne Unterbrechung für ein Jahr gelebt haben., In jedem Fall, in dem die Parteien eine Trennungsvereinbarung geschlossen haben und keine minderjährigen Kinder von den Parteien geboren, von einer Partei geboren und von der anderen adoptiert oder von beiden Parteien adoptiert wurden, kann auf Antrag eine Scheidung angeordnet werden, wenn und wenn sie getrennt und getrennt ohne Zusammenleben und ohne Unterbrechung für sechs Monate gelebt haben.,ihre Bestimmung dieses Abschnitts ist weder eine Sperre für eine Partei, die sich aus diesem Grund scheiden lässt; noch ist es eine Sperre, dass eine Partei vor oder nach Beginn einer solchen Trennung für verrückt erklärt wurde, aber nach Ablauf von einem Jahr oder sechs Monaten, je nachdem, was anwendbar ist, ab Beginn einer solchen Trennung gelten die Gründe für die Scheidung als vollständig, und das Komitee des wahnsinnigen Beklagten, wenn es eine gibt, wird zur Partei der Sache gemacht, oder wenn es keinen Ausschuss gibt, dann ernennt das Gericht einen Vormund ad litem, der die Wahnsinnigen angeklagter.,
b) Diese Unterteilung (9) gilt unabhängig davon, ob die Trennung vor ihrem Erlass begonnen hat oder danach beginnt. Sofern nichts anderes gültig ist, wird jedes Scheidungsurteil, das hierin von einem gemäß dieser Unterteilung zuständigen Gericht (9) erlassen wurde und nicht beim Obersten Gerichtshof von Virginia angefochten wurde, ungeachtet des Wahnsinns einer Partei hiermit für gültig erklärt.,
(c) Ein gemäß dieser Unterteilung erteiltes Scheidungsurteil (9) mindert in keiner Weise die Verpflichtung einer Partei, den Ehegatten anderweitig zu unterstützen, es sei denn, diese Partei muss nachweisen, dass zugunsten dieser Partei ein anderer Scheidungsgrund nach diesem Abschnitt oder § 20-95 besteht.
B. Eine Scheidungsurkunde muss die Sozialversicherungsnummer jeder Partei oder eine andere Kontrollnummer enthalten, die von der Abteilung für Kraftfahrzeuge gemäß § 46.2-342 ausgestellt wurde.