Wo und wie Sie sich bewerben

Sie müssen den Antrag auf ein Schengen – Visum beim Konsulat des Landes stellen, das Sie besuchen möchten, oder-wenn Sie beabsichtigen, mehr als einen Schengen-Staat zu besuchen, beim Konsulat des Landes, in dem Sie die längste Zeit verbringen werden.

Wenn Sie mehrere Schengen-Staaten besuchen möchten und die Aufenthalte gleich lang sind, müssen Sie sich beim Konsulat des Landes bewerben, dessen Außengrenzen Sie bei der Einreise in den Schengen-Raum zuerst überschreiten.,

In der Regel müssen Sie beim Konsulat mit territorialer Zuständigkeit für das Land, in dem Sie legal wohnen, ein Visum beantragen. Wenn Sie Zweifel daran haben, z. B. gibt es kein Konsulat des Schengen-Staates, die Sie beabsichtigen, in dem Land zu besuchen, wo Sie wohnen, Sie sollten die zentralen Behörden kontaktieren (Ministerium für auswärtige Angelegenheiten oder Einwanderungsbehörde)dieses Landes. Dort erhalten Sie Informationen darüber, ob dieser Schengen-Staat in dem Land, in dem Sie wohnen, durch einen anderen vertreten ist.,

Sie können überprüfen, welche Konsulate in Ihrem Land vorhanden sind oder welche Konsulate den Schengen-Staat repräsentieren, den Sie besuchen möchten, auf der Liste der konsularischen Präsenz und Vertretung.

Der Antrag muss grundsätzlich mindestens 15 Tage vor der beabsichtigten Reise beim Konsulat eingereicht werden und darf nicht früher als sechs Monate vor Beginn der beabsichtigten Reise eingereicht werden. Möglicherweise müssen Sie vor der Einreichung des Antrags einen Termin buchen.,

Detailliertere Informationen zu den Verfahren für die Einreichung eines Visumantrags finden Sie auf den speziellen Websites der einzelnen Mitgliedstaaten.,

Familienangehörige von EU/EWR-Staatsangehörigen

Sie haben möglicherweise Anspruch auf ein beschleunigtes Visumverfahren kostenlos, wenn Sie die folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie sind Familienmitglied eines Bürgers der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR); und
  • dass EU/EWR-Bürger in einen anderen Mitgliedstaat als den Mitgliedstaat reisen oder dort wohnen, in dem er/sie Bürger ist; und
  • Sie den EU/EWR-Bürger begleiten oder planen, begleiten Sie ihn/sie im Schengen-Bestimmungsstaat.,

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie Anspruch auf ein beschleunigtes Visumverfahren haben, müssen Sie bei der Einreichung Ihres Visumantrags nachweisen, dass Sie diese Kriterien erfüllen.

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