Offener Bereich

Ein Schild mit offenem Bereich entlang der Interstate 10 Front Road im Süden von Arizona.

Wenn es „Open Range“ – Gesetze gibt, müssen Menschen, die Tiere von ihrem Eigentum fernhalten möchten, einen gesetzlichen Zaun errichten, um Tiere fernzuhalten, im Gegensatz zum „Herdenbezirk“, in dem der Besitzer eines Tieres es einzäunen oder auf andere Weise auf dem eigenen Eigentum der Person aufbewahren muss. Die meisten östlichen Staaten und Gerichtsbarkeiten in Kanada verlangen, dass Besitzer ihr Vieh einzäunen oder herden. Viele Staaten im Westen, z., Texas, sind zumindest nominell noch Open-Range-Staaten.

In der heutigen Zeit können freilaufende Rinder in entwickelten Gebieten ein Ärgernis und eine Gefahr darstellen. Die meisten westlichen Staaten, selbst diejenigen, die nominell auf staatlicher Ebene offen sind, beschränken jetzt die offene Reichweite auf bestimmte Gebiete. Nach dem heutigen Freilandrecht, wenn Vieh einen „gesetzlichen Zaun“ durchbricht (gesetzlich definiert in Bezug auf Höhe, Materialien, Pfostenabstand usw.), dann haftet der Viehhalter für Schäden des eingezäunten Grundstücks. Umgekehrt haftet der Tierhalter nicht, wenn der „gesetzliche Zaun“ fehlt.,“Eine Ausnahme gibt es für „widerspenstige“ Tiere, normalerweise Zuchtbullen und Hengste, die vom Besitzer eingeschränkt werden sollen.

Auf Straßen in einem offenen Bereich, bei einer Kollision mit einem Kuhauto auf einer Fahrbahn, war der Viehzüchter zu einer Zeit nicht allgemein haftbar, aber die jüngsten Gesetzesänderungen, die in den 1980er Jahren begannen, erhöhten allmählich die Viehzüchterhaftung, die zunächst die Haltung von Rindern auf Bundesautobahnen, dann auf anderen entwickelten Straßen und in einigen Fällen die Beweidung auf offener Strecke nur auf bestimmte Zeiten des Jahres beschränkte., In einigen Staaten, wie Montana, Die Rechtsprechung zum offenen Bereich hat, für alle praktischen Zwecke, beseitigt es ganz, obwohl Statuten können in den Büchern bleiben. Heute hat ein Fahrzeug eine viel höhere Wahrscheinlichkeit, ein wildes Tier zu treffen als Vieh.

Gesetze sind noch im Fluss. In Arizona, Vieh muss in eingezäunten Gebieten eingezäunt werden, sind aber immer noch nur als potenzielle Belästigung für nicht eingetragene Vororte aufgeführt. Daher wurden in diesem Staat Rechnungen gedrängt, um dieses „veraltete“ Gesetz loszuwerden., Diejenigen, die sich der Gesetzgebung widersetzten, sagten, dass „die Beseitigung des Gesetzes den Viehzüchtern unangemessene Härte bringen würde. Das Gesetz wurde jedoch manchmal durch rechtliche Schritte beigelegt. In Montana beseitigte der Oberste Gerichtshof von Montana in der Entscheidung Larson-Murphy gegen Steiner für kurze Zeit einige Aspekte der Open Range-Doktrin effektiv, obwohl er feststellte, dass sie immer noch in anderen Fällen angewendet wurde, und erforderte gesetzgeberische Maßnahmen, um die Statuten des Staates zu aktualisieren, um einige inkonsistente Bestimmungen der Entscheidung zu verbessern., In dieser Entscheidung hob das Gericht einen 33-jährigen Präzedenzfall auf, der Viehhalter von der Haftung für wandernde Tiere auf Straßen (außer bestimmten staatlichen und bundesstaatlichen Autobahnen, die mit Bundesmitteln gebaut wurden) befreit hatte, da es im Rahmen der Open Range Doctrine in Larson-Murphy gegen Steiner „keine Pflicht“ für Autofahrer gab“, Der Gerichtshof befand, dass es eine Beziehung zwischen Viehbesitzern und Autofahrern auf öffentlichen Straßen gab, die es Autofahrern ermöglichte, wegen Fahrlässigkeit einen Grund für Unfälle mit wandernden Tieren zu klagen., Der Gesetzgeber von Montana änderte dann die Satzung über den offenen Bereich, damit Autofahrer nur wegen Fahrlässigkeit klagen können.

Auf Straßen in Idaho, einem Bundesstaat mit offener Reichweite, haben Tiere das Vorfahrtsrecht: Wird ein Tier von einem Fahrzeug getroffen und getötet, haftet der Fahrer für den Preis des Tieres und für die Reparatur für den Schaden am Fahrzeug. Idaho Counties können und haben Herdenbezirke geschaffen, in denen Viehbesitzer „angemessene Zäune bauen und unterhalten müssen, um ihre Tiere von Straßen und benachbarten Grundstücken fernzuhalten“; In Herdenbezirken haftet der Viehbesitzer.

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