Die schnellen und zugegebenermaßen allgemeinen Antworten (weil es Ausnahmen gibt) sind: (1) Ja, eine gemeinnützige Organisation kann eine gemeinnützige Organisation besitzen; und (2) nein, eine gemeinnützige Organisation kann keine gemeinnützige Organisation besitzen, aber sie kann alle Vorstandsmitglieder der gemeinnützigen Organisation auswählen und dadurch die gemeinnützige Organisation weitgehend kontrollieren.
Kann eine gemeinnützige Organisation einen For-Profit besitzen?
Eine gemeinnützige besitzen alle Eigentumsrechte an den for-profit-Organisation, ob eine solche Person, eine Gesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung., Es gibt jedoch Regeln für jede Investition, die die gemeinnützige Organisation in das Startup oder den Erwerb tätigt. Für die Zwecke dieses Beitrags beschränken wir unsere Diskussion auf Situationen, in denen eine gemeinnützige öffentliche Wohltätigkeitsorganisation (die wir einfach als „gemeinnützig“ bezeichnen) der alleinige Eigentümer der gemeinnützigen Einrichtung ist. Wir werden die Diskussionen über Privatstiftungen (die übermäßigen Geschäftsholdinggesetzen unterliegen, Investitionsgesetze gefährden und andere Steuergesetze, die nicht für gemeinnützige Organisationen gelten) und gemeinnützige Joint Ventures mit anderen nichtexempten Parteien für einen weiteren Tag speichern.,
Warum sollte eine gemeinnützige Organisation einen For-Profit besitzen?
Eine gemeinnützige Organisation kann eine gemeinnützige Organisation besitzen, wenn sie ein Unternehmen an die gemeinnützige Organisation verschenkt oder eine Investition tätigt, um ein Unternehmen zu gründen oder zu erwerben. Das Unternehmen kann die 501(c)(3) Zwecke der gemeinnützigen Organisation vorantreiben oder nicht („Mission“), aber vermutlich kann der Wert des Geschäftsvermögens oder seiner Gewinne an die gemeinnützige Organisation ausgeschüttet werden, die sie dann einsetzen kann, um ihre Mission voranzutreiben.,
Prudent Investor Rules / UPMIFA
Eine gemeinnützige Organisation kann entweder in die Gründung einer gemeinnützigen Organisation oder in den Erwerb einer solchen investieren, aber es gibt Gesetze, die eine solche Investition regeln. Erstens sehen staatliche Gesetze umsichtige Investitionsregeln vor. 49 Staaten (Pennsylvania ist das Hold Out) und der District of Columbia haben Versionen des Uniform Prudent Management of Institutional Funds Act (UPMIFA) verabschiedet.,im Folgenden erläutert UPMIFA (Download hier verfügbar) die Verwaltung und Anlage institutioneller Fonds (ein Fonds, der von einer Institution ausschließlich zu karitativen Zwecken gehalten wird, ohne unter anderem programmbezogene Vermögenswerte, die von einer Institution gehalten werden, hauptsächlich zur Erfüllung eines karitativen Zwecks der Institution und nicht hauptsächlich für Investitionen):
(a) Vorbehaltlich der Absicht eines Spenders, die in einem Schenkungsinstrument ausgedrückt wird, berücksichtigt eine Institution bei der Verwaltung und Anlage eines institutionellen Fonds die karitativen Zwecke der Institution und die Zwecke des institutionellen Fonds.,
(b) Zusätzlich zur Erfüllung der durch andere Gesetze auferlegten Treuepflicht verwaltet und investiert jede Person , die für die Verwaltung und Anlage eines institutionellen Fonds verantwortlich ist, den Fonds in gutem Glauben und mit der Sorgfalt, die eine normalerweise umsichtige Person in einer ähnlichen Position unter ähnlichen Umständen ausüben würde.,
c) Bei der Verwaltung und Anlage eines institutionellen Fonds darf ein Institut nur Kosten verursachen, die in Bezug auf die Vermögenswerte, die Zwecke des Instituts und die dem Institut zur Verfügung stehenden Fähigkeiten angemessen und angemessen sind; und (2) unternimmt angemessene Anstrengungen, um Tatsachen zu überprüfen, die für die Verwaltung und Anlage des Fonds relevant sind.
(d) Ein Institut kann zwei oder mehr institutionelle Fonds zu Verwaltungs-und Anlagezwecken zusammenlegen.,
(2) Management-und Anlageentscheidungen über einen einzelnen Vermögenswert müssen nicht isoliert getroffen werden, sondern im Kontext des gesamten Anlageportfolios des institutionellen Fonds und als Teil einer Gesamtinvestitionsstrategie mit Risiko-und Renditezielen, die für den Fonds und das Institut angemessen geeignet sind.
(3) Sofern nicht anders gesetzlich vorgesehen , kann ein Institut in jede Art von Eigentum oder Anlage investieren, die mit diesem Abschnitt in Einklang steht.,
(4) Ein Institut diversifiziert die Anlagen eines institutionellen Fonds, es sei denn, das Institut stellt vernünftigerweise fest, dass die Zwecke des Fonds aufgrund besonderer Umstände ohne Diversifizierung besser bedient werden.,
(5) Innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt des Vermögens trifft und trifft ein Institut Entscheidungen über die Aufbewahrung oder Veräußerung des Vermögens oder die Neuausbalancierung eines Portfolios, um den institutionellen Fonds den Zwecken, Bedingungen und Verteilungsanforderungen des Instituts anzupassen, soweit dies zur Erfüllung anderer Umstände des Instituts und der diesbezüglichen Anforderungen erforderlich ist .,
(6) Eine Person, die über besondere Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügt oder in Abhängigkeit von der Vertretung der Person ausgewählt wurde, dass die Person über besondere Fähigkeiten oder Fachkenntnisse verfügt, ist verpflichtet, diese Fähigkeiten oder diese Fachkenntnisse bei der Verwaltung und Anlage institutioneller Fonds zu nutzen.
Im Allgemeinen wäre es ein Verstoß gegen UPMIFA, wenn eine gemeinnützige Organisation, die unter das Gesetz fällt, alle wesentlichen Investmentfonds in ein einziges gemeinnütziges Unternehmen investieren würde, das keine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Förderung der Mission der gemeinnützigen Organisation ausübt., Dies wäre auch dann der Fall, wenn der For-Profit sehr profitabel wäre und die gemeinnützige Organisation alle ausgeschütteten Gewinne zur Finanzierung ihrer missionsbezogenen Aktivitäten nutzen würde. Die Probleme hängen mit der mangelnden Diversifizierung der Investitionen und dem Versäumnis zusammen, ein ausgewogenes Anlageportfolio aufrechtzuerhalten. Beachten Sie jedoch die Spenderbeschränkung und Ausnahmen von besonderen Umständen.
Das Problem wird schwieriger, wenn eine gemeinnützige Organisation alle ihre Investmentfonds in ein einziges gemeinnütziges Unternehmen investiert, dessen Aktivitäten als mit der Förderung der gemeinnützigen Mission verbunden angesehen werden können., Zum Beispiel könnte die gemeinnützige Organisation ein Inkubator und Beschleuniger für Bio-Lebensmittelunternehmen sein, und die Mission der gemeinnützigen Organisation könnte darin bestehen, die Gesundheit durch Aufklärung der Öffentlichkeit über die ernährungsphysiologischen Vorteile von Bio-Lebensmitteln zu fördern. Wenn davon ausgegangen wird, dass die Investition in erster Linie für einen programmbezogenen Zweck getätigt wurde, gilt UPMIFA nicht. Andernfalls, wenn die Investition zum Teil programmbezogen und zum Teil zu Investitionszwecken getätigt wurde, würde UPMIFA gelten., In einem solchen Fall wäre eine der Überlegungen die besondere Beziehung oder der besondere Wert des gemeinnützigen Unternehmens zur Mission des gemeinnützigen Unternehmens. Es gibt jedoch auch andere aufgezählte Überlegungen und wenig Hinweise darauf, wie jeder einzelne Betrachtungsgegenstand gewichtet werden sollte. Die Kommentare an UPMIFA bieten folgende Hinweise: „Der Grad, in dem ein Institut einen Vermögenswert verwendet, um einen gemeinnützigen Zweck zu erfüllen, beeinflusst das Gewicht angesichts dieses Faktors bei einer Entscheidung, den Vermögenswert zu erwerben oder zu behalten.,“
Selbsthandel
Eine gemeinnützige Organisation muss auch prüfen, ob eine Transaktion zum Erwerb eines gewinnorientierten Geschäfts eine verbotene Selbsthandelstransaktion nach staatlichem Recht sein könnte., Zum Beispiel wird nach dem kalifornischen gemeinnützigen Public Benefit Corporation Law eine Selbsthandelstransaktion als eine Transaktion definiert, an der die Gesellschaft beteiligt ist und an der ein oder mehrere ihrer Direktoren ein wesentliches finanzielles Interesse haben und die nicht den Anforderungen bestimmter aufgezählter Ausnahmen entspricht, die jeweils belegen, dass die gemeinnützige Organisation einen ihrer Direktoren nicht zu Unrecht bereichert hat. Siehe kalifornisches gemeinnütziges Gesetz: Das Selbsthandelsverbot.,
Private Benefit / Private Inurement / Excess Benefit Transactions
Eine gemeinnützige Organisation muss ferner sicherstellen, dass jede Transaktion zum Erwerb eines For-Profit-Geschäfts keine verbotene private Benefit-Transaktion, private Inurement oder eine Excess Benefit-Transaktion nach Bundessteuergesetzen darstellt. Im Allgemeinen tragen diese Regeln dazu bei, eine gemeinnützige Organisation davor zu schützen, einer anderen Partei (unabhängig von der Weiterentwicklung ihrer Mission) auf Kosten der gemeinnützigen Organisation einen übermäßigen Vorteil zu verschaffen., In ungeheuerlichen Fällen und insbesondere wenn ein Insider (wie ein Vorstandsmitglied) zu Unrecht profitiert, kann die gemeinnützige Organisation ihre 501(c)(3) Befreiung widerrufen lassen. Darüber hinaus kann der Insider verpflichtet sein, überhöhte Beträge zurückzugeben und erhebliche Strafsteuern zu zahlen.
Umleitungen von gemeinnützigen Vermögenswerten
Die staatlichen Gesetze verbieten gemeinnützigen Organisationen auch, ihr gemeinnütziges Vermögen von den Zwecken abzulenken, für die sie empfangen oder verdient wurden., Gemeinnützige Organisationen, die eingeschränkte Vermögenswerte einsetzen möchten, um in eine gemeinnützige Organisation zu investieren, müssen sehr vorsichtig sein, dass diese Verwendung keine anwendbaren Einschränkungen verletzt. Darüber hinaus wäre es für die gemeinnützige Organisation äußerst problematisch, ihr gemeinnütziges Vermögen in eine gemeinnützige Organisation zu investieren, die Aktivitäten ausübt, die mit der Mission der gemeinnützigen Organisation in Konflikt stehen.
Operational Test Issue
Wenn der For-Profit eine Pass-Through-Einheit (z. B. LLC oder S Corporation) ist, werden die Aktivitäten des For-Profit als die Aktivitäten seiner gemeinnützigen Muttergesellschaft behandelt., Wenn folglich mehr als ein unwesentlicher Teil der kombinierten Tätigkeiten beider Unternehmen nicht einem 501(c)(3) befreiten Zweck dient, wird die gemeinnützige Organisation den Betriebstest nicht bestehen und könnte ihren Steuerbefreiungsstatus verlieren. Wenn die Geschäftsaktivitäten des gemeinnützigen Unternehmens nicht wesentlich mit der Förderung der Mission des gemeinnützigen Vereins zusammenhängen, sind die Einnahmen aus solchen Aktivitäten unabhängig von den Geschäftserträgen und können zu einer unabhängigen Haftung der UBIT (Business Income Tax) für die gemeinnützige Organisation führen.
Wenn der For-Profit keine Pass-Through-Entität ist (z.,, C corporation), werden die Aktivitäten des For-Profit nicht der gemeinnützigen Organisation zugeschrieben. Darüber hinaus sind Gewinnausschüttungen aus dem For-Profit an den gemeinnützigen Eigentümer in der Regel nicht steuerpflichtig. Während eine gemeinnützige Organisation UBIT im Allgemeinen auch vermeiden kann, wenn sie Einnahmen aus Mieten, Zinsen und Lizenzgebühren von einem anderen Unternehmen erhält, sind diese Einnahmen steuerpflichtig, wenn sie von einem Unternehmen erhalten werden, das von der gemeinnützigen Organisation kontrolliert wird.
Kann eine For-Profit Eigenen Nonprofit?
Eine for-profit kann nicht selbst eine gemeinnützige, weil ein gemeinnütziger hat keinen Eigentümer., Ein gemeinnütziger Verein kann jedoch eine Struktur einrichten, in der er effektiv die Kontrolle über die gemeinnützige Organisation hat, vorbehaltlich der anwendbaren Gesetze, einschließlich derjenigen in Bezug auf private Inkasso, privater Nutzen, und Selbsthandel von Unternehmen. Solche Kontrollstrukturen sind vielleicht am besten zwischen großen gemeinnützigen Unternehmen und ihren Unternehmensstiftungen sowie zwischen großen Finanzdienstleistungsunternehmen und ihren Sponsororganisationen des Donor-Advised Fund (DAF) bekannt.
Die Kontrolle kann aus mehreren Gründen für den Gewinn wichtig sein., Der gemeinnützige Zweck kann die Gründung der gemeinnützigen Organisation verursacht haben, um einen gemeinnützigen Zweck voranzutreiben, der in irgendeiner Beziehung zu den gemeinnützigen Zielen und Werten des gemeinnützigen Vereins steht. Es kann auch der Hauptförderer der gemeinnützigen Organisation sein. Darüber hinaus kann die gemeinnützige Organisation den Namen und andere Vermögenswerte des For-Profit verwenden, was dem For-Profit einen wichtigen und allgemein zulässigen Goodwill-Vorteil verschaffen kann., Es ist dann sinnvoll, dass der gemeinnützige Verein sicherstellen möchte, dass der gemeinnützige Verein keine Aktivitäten ausübt, die mit den Aktivitäten des gemeinnützigen Vereins oder der Vision des gemeinnützigen Vereins für den angeschlossenen gemeinnützigen Verein unvereinbar sind.
Aber die Kontrolle der gemeinnützigen Organisation durch einen gemeinnützigen Verein wirft auch einige Probleme auf. Das vielleicht schwerwiegendste Problem ist die Möglichkeit, dass die gemeinnützige Organisation eher im Interesse des gemeinnützigen als im Interesse der Allgemeinheit betrieben wird., Je größer die Kontrolle ist, die die gemeinnützige Organisation über die gemeinnützige Organisation ausüben kann, desto mehr Kontrolle kann die gemeinnützige Organisation in Bezug auf verbotene private Vorteilstransaktionen erhalten, die der gemeinnützigen Organisation oder Eigentümern, Vorstandsmitgliedern oder Mitarbeitern der gemeinnützigen Organisation zugute kommen.
Governance-Kontrolle
Ein gemeinnütziger Verein kann die praktische Kontrolle über eine verbundene gemeinnützige Organisation haben, da er gemäß der Satzung der gemeinnützigen Organisation das Recht hat, eine Mehrheit oder alle Vorstandsmitglieder der gemeinnützigen Organisation auszuwählen., Der gemeinnützige Verein könnte das Recht haben, das einzige Mitglied der gemeinnützigen Organisation mit allen gesetzlichen Rechten eines Mitglieds zu sein (zu denen im Allgemeinen das Recht gehört, die Vorstandsmitglieder zu wählen und zu entfernen, Änderungen bestimmter Bestimmungen der Regierungsdokumente zu genehmigen und größere Unternehmensänderungen zu genehmigen). Alternativ könnte es ein solches Recht als Benennung einer Reihe von gemeinnützigen Vorstandsmitgliedern haben., Im Allgemeinen hat ein Benenner das Recht, ein oder mehrere Vorstandsmitglieder zu benennen (zu ernennen) und das Recht, die Entfernung eines bestimmten Vorstandsmitglieds zu entfernen oder zu genehmigen, besitzt jedoch keine anderen Rechte in Bezug auf die Gesellschaft.
Wenn die gemeinnützige Organisation und die gemeinnützige Organisation über die gewinnorientierte Bereitstellung von Mitteln für die gemeinnützige Organisation hinaus Transaktionen miteinander abschließen, kann es für die gemeinnützige Organisation sehr wichtig sein, zumindest einige unabhängige Vorstandsmitglieder in Bezug auf die gemeinnützige Organisation zu haben., Da die anderen Vorstandsmitglieder möglicherweise einen erheblichen Interessenkonflikt bei der Entscheidung über solche organisatorischen Transaktionen haben, ist die gemeinnützige Organisation am besten durch die Anwesenheit unabhängiger Vorstandsmitglieder geschützt. In einigen Fällen kann eine Mehrheit unabhängiger Vorstandsmitglieder besonders wertvoll sein, um es dem gemeinnützigen Vorstand zu ermöglichen, Interorganisationstransaktionen zu genehmigen, ohne die Stimmen in Konflikt stehender Vorstandsmitglieder zu zählen.,
Andere Formen der Kontrolle
Eine gemeinnützige Organisation kann auch die Kontrolle über eine verbundene gemeinnützige Organisation ausüben, indem sie Bedingungen für ihre Finanzierung und die Bereitstellung anderer Ressourcen erfüllt. Beispielsweise kann ein gemeinnütziger Verein in einer Finanzhilfevereinbarung für seine verbundene gemeinnützige Organisation vorsehen, dass der Zuschuss nur zur Förderung eines bestimmten gemeinnützigen Zwecks oder einer bestimmten gemeinnützigen Tätigkeit verwendet werden kann und/oder dass er nicht zur Zahlung bestimmter Arten von Programmen oder Ausgaben verwendet werden kann., Die gemeinnützige Organisation könnte auch ausdrücklich oder implizit zukünftige Zuschüsse davon abhängig machen, ob sie der Ansicht ist, dass die gemeinnützige Organisation Aktivitäten ausübt und Ergebnisse erzielt, die für die gemeinnützige Organisation wünschenswert sind. Eine Lizenzvereinbarung zur Verwendung des For-Profit-Namens, eines Mietvertrags und anderer Vereinbarungen kann auch Klauseln enthalten, die dem For-Profit bestimmte Kontrollen vorsehen.
Kann ein Vorstandsmitglied der non-Profit-Eigenen For-Profit, das Geschäft mit der Gemeinnützigen?,
Manchmal, eine gemeinnützige möglicherweise nicht in der Lage zu erstellen und zu eigenen for-profit-Organisation, auch wenn die for-profit-Aktivitäten vorantreiben würde die gemeinnützige gemeinnützige mission. Zum Beispiel kann eine gemeinnützige Organisation bei der Finanzierung einer gemeinnützigen Tochtergesellschaft eingeschränkt werden, weil es an Ermessensmitteln mangelt, die zur Bildung oder zum Erwerb einer gemeinnützigen und/oder vorsichtigen Anlage eingesetzt werden können Einschränkungen., In solchen Fällen können sich ein oder mehrere Vorstandsmitglieder der gemeinnützigen Organisation dafür entscheiden, eine gemeinnützige Einrichtung zu gründen oder zu erwerben, deren Hauptzweck darin bestehen kann, dieselbe gemeinnützige Mission wie die der gemeinnützigen Organisation voranzutreiben oder Einnahmen zu erzielen, die an die gemeinnützige Organisation gespendet werden.
Wenn die gemeinnützige Organisation und die gemeinnützige Organisation keine Vereinbarungen abschließen und die Beziehung lediglich eine Spender-Spender-Beziehung ist, in der die gemeinnützige Organisation Gelder und andere Vermögenswerte an die gemeinnützige Organisation spendet, kann es wenig Probleme mit dem Eigentum des Vorstandsmitglieds an der gemeinnützigen Organisation geben., Eine Ausnahme kann sein, wenn ein solches Vorstandsmitglied versucht, seinen Einfluss als Spender auszuüben, um zu beeinflussen, wie die anderen Vorstandsmitglieder abstimmen, insbesondere wenn dies zum Nutzen des Gewinns gerichtet war.
Wenn die gemeinnützige Organisation und die gemeinnützige Organisation jedoch über eine Spender-Spender-Beziehung hinaus Verträge oder Vereinbarungen miteinander abschließen oder abschließen, muss die gemeinnützige Organisation auf einige der oben beschriebenen Probleme achten Kann eine gemeinnützige Organisation einen gemeinnützigen Bereich besitzen: Selbsthandel, privater Nutzen / private Inurement / übermäßige Leistung Transaktionen, Umleitungen von gemeinnützigen Vermögenswerten.,